Fragen & Antworten
Ein Probetraining ist in den meisten Trainingseinheite grundsätzlich immer möglich. Kommen Sie einfach einmal zu unseren normalen Trainingszeiten vorbei (Trainingsanzug nicht vergessen)! Aber Achtung: aufgrund der hohen Anzahl an Teilnehmern, kann es in einzelnen Trainingseinheiten zu einem Aufnahmestopp kommen. Dies ist bei der entsprechenden Trainingseinheit vermerkt.
Eine vorherige Anmeldung zum Probetraining ist NICHT notwendig.
Ein Probetraining ist grundsätzlich immer möglich. Kommen Sie einfach einmal zu unseren normalen Trainingszeiten vorbei (Trainingsanzug nicht vergessen)!
Eine vorherige Anmeldung zum Probetraining ist NICHT notwendig.
Alle Informationen und Formulare hierzu findest du auf der Unterseite „Mitgliedschaft„
Auf unserer Homepage finden Sie unter Trainingszeiten alle Termine.
Beiträge und Auszüge aus der Satzung
Aufnahmegebühr
- einmalig 15 €
Monatsbeiträge
- bis 18 Jahre 16,00 € (Abbuchung vierteljährlich)
- 2. Kind 12,00 €
- über 18 Jahre 20,00 €
- passiv 4,00 €
- Gast 11,00 €
Familien
- Bei zwei voll zahlenden Mitgliedern sind weitere Familienangehörige beitragsfrei (jüngste Mitglieder).
Verbandsbeitrag (jährlich)
- für alle Abteilungen 22,00 €
- für Eskrima bsb-Beitrag 3,00 € (Eskrimaverband extra)
Pässe
Judo / Ju-Jutsu 16,00 €
Karate 11,00 €
Arbeitsstunden (jährlich)
- Mitglieder ab Jahr des 17. Geburtstages 75,00 € (6 Stunden a 12,50 €)
- Mitglieder ab Jahr des 15. Geburtstages 37,50 € (3 Stunden a 12,50 €)
Mahngebühren
- Mahnung 2,60 €
- Mahnung 5,20 €
Zahlungsweise
- Laut Satzung ausschließlich per Lastschrift im Einzugsverfahren über Girokonto
Zahlungstermine
- Monatsbeiträge ¼ jährlich im Voraus
- Verbandsbeitrag zu Jahresbeginn
- Aufnahmegebühr und Passgebühr bei Aufnahme
- Arbeitsstunden in der 1. Jahreshälfte / bei Aufnahme während des Jahres anteilig
Kündigung
- nur zum 31.12. eines Jahres möglich; die schriftliche Kündigung muss bis spätestens 30.09. des Jahres vorliegen.
Wir müssen alle unsere Mitglieder beim jeweiligen Ladensverband melden und hierfür eine Gebühr bezahlen. Durch diese Gebühr werden z.B. Maßnahmen der Verbände, oder die Sportversicherung finanziert.
Die Jahressichtmarke (teilweise digital) ist ein Beleg dafür, dass das Mitglied einen Beitrag an den Verband bezahlt hat. Wenn ein Budoka eine Gürtelprüfung machen oder an einer Maßnahme des Verbandes teilnehmen möchte (Turniere, Meisterschaften, Lehrgänge o.a.) muss er/sie jeweils ab dem 1. März des Kalenderjahres eine aktuelle Jahressichtmarke vorweisen.
Arbeitsstunden sind ein Teil des Vereinsbeitrags und müssen von allen Mitgliedern geleistet werden. Ab dem Jahr, in dem man 15 Jahre alt wird: 3 Stunden pro Jahr; ab dem Jahr, in dem man 17 Jahre alt wird: 6 Stunden pro Jahr. Eine Arbeitsstunde wird mit 12,50 € verrechnet.
Die 37,50 € bzw. 75,00 € für die Arbeitsstunden werden im Juni bei jedem Mitglied abgebucht. Aus verwaltungstechnischen Gründen wird zu diesem Zeitpunkt immer der volle Betrag abgebucht, selbst wenn bereits Arbeitsstunden in dem Kalenderjahr geleistet wurden. Der Betrag für die im Verlaufe des Jahres angesammelten Arbeitsstunden wird Ende des Jahres zurück überwiesen. Bitte beachtet, dass nur die Arbeitsstunden angerechnet werden können, die schriftlich bestätigt wurden (Bestätigung beim Kassenwart/in einreichen!). Vordrucke hierzu gibt es bei den Personen, die für die Durchführung von Arbeitsstunden verantwortlich sind.
Die Trainingseinheiten sind altersentsprechend und nach Trainingsstand eingeteilt. Entnehmen Sie dies bitte dem Trainingszeitenplan. Sprechen Sie bitte im Zweifelsfall die Trainer und Abteilungsleiter an.
Als Vereinsmitglied sind Sie/ihr Kind berechtigt, alle geeigneten Trainingseinheiten in allen angebotenen Sportarten zu nutzen (siehe auch nächste Frage).
Judo, Karate, Ju-Jutsu, FFA, Shuai Jiao sind vom 1. MJC angeboten und vom Vereinsbeitrag abgedeckt.
Vereinsmitglieder ab 16 Jahren (ab 14 Jahren mit Trainer) können den Kraftraum nach einer dokumentierten Einweisung nutzen. Die ausgehängten Kraftraumregeln müssen eingehalten werden.
Ja, bitte wenden Sie sich an den 1. Vorsitzenden.
Eine Kündigung kann (laut Satzung) nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen und muss bis spätestens 30.09. des Jahres vorliegen.
Erfolgt keine termingerechte Abmeldung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um 1 Jahr. Der Jahresbeitrag (sowie ggf. Zusatzbeiträge wie Arbeitstunden etc.) ist in diesem Falle vollumfänglich zu entrichten.
Siehe hierzu auch Absatz „Kündigung“ auf der Unterseite „Mitgliedschaft„
Die Sauna kann von Mitgliedern des 1. MJC an bestimmten Tagen unter bestimmten Voraussetzungen benutzt werden. Hier die Saunaordnung.
