Fragen & Antworten

Ein Probetraining ist grundsätzlich immer möglich. Kommen Sie einfach einmal zu unseren normalen Trainingszeiten vorbei (Trainingsanzug nicht vergessen)!

Eine vorherige Anmeldung zum Probetraining ist NICHT notwendig.

Ein Probetraining ist grundsätzlich immer möglich. Kommen Sie einfach einmal zu unseren normalen Trainingszeiten vorbei (Trainingsanzug nicht vergessen)!

Eine vorherige Anmeldung zum Probetraining ist NICHT notwendig.

Auf unserer Homepage finden Sie unter Trainingszeiten alle Termine.

Beiträge und Auszüge aus der Satzung

Aufnahmegebühr

  • einmalig 15 €

Monatsbeiträge

  • bis 18 Jahre 15,00 € (Abbuchung vierteljährlich)
  • 2. Kind 11,00 €
  • über 18 Jahre 18,00 €
  • passiv 4,00 €
  • Gast 9,00 €

Familien

  • Bei zwei voll zahlenden Mitgliedern sind weitere Familienangehörige beitragsfrei (jüngste Mitglieder).

Verbandsbeitrag (jährlich)

  • für alle Abteilungen 22,00 €
  • für Eskrima bsb-Beitrag 3,00 € (Eskrimaverband extra)

Pässe

Judo / Ju-Jutsu 16,00 €

Karate 11,00 €

Arbeitsstunden (jährlich)

  • Mitglieder ab Jahr des 17. Geburtstages 75,00 € (6 Stunden a 12,50 €)
  • Mitglieder ab Jahr des 15. Geburtstages 37,50 € (3 Stunden a 12,50 €)

Mahngebühren

  1. Mahnung 2,60 €
  2. Mahnung 5,20 €

Zahlungsweise 

  • Laut Satzung ausschließlich per Lastschrift im Einzugsverfahren über Girokonto

Zahlungstermine

  • Monatsbeiträge ¼ jährlich im Voraus
  • Verbandsbeitrag zu Jahresbeginn
  • Aufnahmegebühr und Passgebühr bei Aufnahme
  • Arbeitsstunden in der 1. Jahreshälfte / bei Aufnahme während des Jahres anteilig

Kündigung

  • nur zum 31.12. eines Jahres möglich; die schriftliche Kündigung muss bis spätestens 30.09. des Jahres vorliegen. 

Die Jahressichtmarke ist ein Beleg dafür, dass das Mitglied einen Beitrag an den Verband bezahlt hat, den der Verein als Abgabe an den Landesverband (BJV) bzw. Bundesverband (DJB) weiterreicht. Wenn ein Judoka eine Gürtelprüfung machen oder an einer Maßnahme des Verbandes teilnehmen möchte (Turniere, Meisterschaften, Lehrgänge o.a.) muss er jeweils ab dem 1. März des Kalenderjahres eine aktuelle Jahressichtmarke vorweisen.

Arbeitsstunden sind ein Teil des Vereinsbeitrags und müssen von allen Mitgliedern geleistet werden. Ab dem Jahr, in dem man 15 Jahre alt wird: 3 Stunden pro Jahr; ab dem Jahr, in dem man 17 Jahre alt wird: 6 Stunden pro Jahr. Eine Arbeitsstunde wird mit 12,50 € verrechnet.
Die 37,50 € bzw. 75,00 € für die Arbeitsstunden werden im Juni bei jedem Mitglied abgebucht. Aus verwaltungstechnischen Gründen wird zu diesem Zeitpunkt immer der volle Betrag abgebucht, selbst wenn bereits Arbeitsstunden in dem Kalenderjahr geleistet wurden. Der Betrag für die im Verlaufe des Jahres angesammelten Arbeitsstunden wird Ende des Jahres zurück überwiesen. Bitte beachtet, dass nur die Arbeitsstunden angerechnet werden können, die schriftlich bestätigt wurden (Bestätigung beim Kassenwart/in einreichen!). Vordrucke hierzu gibt es bei den Personen, die für die Durchführung von Arbeitsstunden verantwortlich sind.

Die Trainingseinheiten sind altersentsprechend und nach Trainingsstand eingeteilt. Entnehmen Sie dies bitte dem Trainingszeitenplan. Sprechen Sie bitte im Zweifelsfall die Trainer und Abteilungsleiter an.

Als Vereinsmitglied sind Sie/ihr Kind berechtigt, alle geeigneten Trainingseinheiten in allen angebotenen Sportarten zu nutzen (siehe auch nächste Frage).

Judo, Karate, Ju-Jutsu, FFA, Shuai Jiao sind vom 1. MJC angeboten und vom Vereinsbeitrag abgedeckt.

Vereinsmitglieder ab 16 Jahren (ab 14 Jahren mit Trainer) können den Kraftraum nach einer dokumentierten Einweisung nutzen. Die ausgehängten Kraftraumregeln müssen eingehalten werden.

Ja, bitte wenden Sie sich an den 1. Vorsitzenden.

Eine Kündigung bedarf (laut Satzung) der Schriftform (mit Unterschrift). Im Falle der elektronischen Erklärung bedarf sie zur Wirksamkeit der Hinzufügung des Names und einer qualifizierten elektronischen Signatur gem. § 126a I BGB.

Ein Austritt kann nur per Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) erfolgen und muss bis spätestens am 30. September (Datum des Poststempels) schriftlich beim Verein eingegangen sein. Erfolgt keine termingerechte Abmeldung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um 1 Jahr. Der Jahresbeitrag (sowie ggf. Zusatzbeiträge wie Arbeitstunden etc.) ist in diesem Falle vollumfänglich zu entrichten.

Die Sauna kann von Mitgliedern des 1. MJC an bestimmten Tagen unter bestimmten Voraussetzungen benutzt werden. Hier die Saunaordnung.